Keine Frage: YouTube ist – nicht erst seit dem Kauf durch Google – eine der beliebtesten Plattformen im Internet und lockt täglich mehr als eine Milliarde User zu den Videos, die kostenlos auf nahezu allen internetfähigen Geräten abgespielt werden können.
Das breit gefächerte Angebot an privat gedrehten Clips, Musikvideos, Interviews, ganzen Filmen oder Serien uvm. sorgen für einen regen Zuspruch.
Doch viele User der Site möchten das Material nicht nur online ansehen, sondern auch privat abspeichern, um es später direkt von der eigenen Festplatte abzurufen oder die Aufnahmen zu konvertieren, um sie auf tragbaren Geräten wie Tablets oder Smartphones wiederzugeben.
Auch der Trend, Musik aus Videoclips zu „rippen“ (also die Tonspur zu extrahieren, um sie für iPod & Co. abspielbar zu machen), hält an und sorgt dafür, dass den eigentlichen Rechteinhabern viel Geld durch fehlende Verkäufe entgeht.
Wir werfen einen Blick auf das Thema YouTube-Downloads und informieren, wie es hier eigentlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen aussieht. Ist es also legal oder illegal, von der Plattform Videos herunterzuladen und womöglich noch zu konvertieren?
Achtung: Bitte betrachten Sie diesen Artikel nicht als verbindliche Rechtsberatung! Wir können (und wollen) keinerlei Ratschläge geben, die zu einem ungesetzlichen Verhalten führen und lehnen jegliche Haftung für die hier veröffentlichten Informationen ab!
Video-Download von YouTube per Software oder Webbrowser
Konkret gibt es etliche Möglichkeiten, per Software oder Browser-Plugin Inhalten von YouTube relativ bequem und einfach herunterzuladen. Man hat dann eine .flv-Datei auf der Festplatte, die sich zum Beispiel mit dem beliebten VLC Media Player abspielen lässt. Außerdem kann man sie konvertieren und so nicht nur am PC, sondern auch in mobilen Geräten verwenden. Das geschieht mit unterschiedlichen (meistens sogar völlig kostenlosen) Tools, die man mit wenigen Mausklicks installiert hat.
Sind YouTube-Downloads legal oder illegal?
Heute weiß jedes Kind, dass man (Kino-)Filme, TV-Serien und Musik bezahlen muss, wenn man diese konsumieren will. Anbieter wie iTunes, Amazon oder Musicload bieten hier legale Möglichkeiten, diese Inhalte zu kaufen. Doch offenbar ist das Unrechtsbewusstsein bei vielen Menschen nicht sehr ausgeprägt, denn – trotz Vorratsdatenspeicherung und Abmahnungen gegen illegale Downloader in P2P-Netzwerken – wird weiterhin ohne Bezahlung heruntergeladen, denn das ist – selbst bei Filmen in hoher Auflösung – relativ einfach. Technische Maßnahmen greifen hier entweder zu wenig oder werden von den zuständigen Portalbetreibern verweigert.
Gerade durch die simple Benutzung und weite Verbreitung von YouTube gibt es immer wieder Probleme mit den aufgespielten Inhalten, die man ja mit wenigen Mausklicks abrufen kann. Dabei ist oft auf den ersten Blick nicht erkennbar, ob tatsächlich legale Videos zu sehen sind oder nicht. Wenn aber augenscheinlich gerippte DVDs (also besonders Programme vor der TV-Erstausstrahlung) auf dem Portal landen, ist genau genommen bereits das normale Ansehen nicht erlaubt (besonders wenn man sich dieses Umstandes bewusst ist).
YouTube Videos konvertieren und speichern
Während das „Saugen“ von Filmen aus Filesharing-Börsen durch verschiedene Mechanismen der Rechteinhaber vereitelt werden kann und zu Recht hohe Strafen drohen, sieht das bei YouTube anders aus. Denn hier gilt, dass Google strittige Inhalte erst nach einer Abmahnung entfernen muss. Zwar durchsuchen Filmfirmen und Musikverlage laufend das Online-Angebot, doch nicht alles wird aufgespürt. Da Google nur mit wenigen Rechteinhabern Verträge hat, gibt es unterschiedliche Sperren (etwa von Künstlern oder nach Ländern), doch trotzdem kann man als User nicht immer wissen, ob das gerade angeklickte Video nun legal ist oder nicht. Außerdem ist es vergleichsweise einfach, Videos auf dem PC zu speichern und in ein beliebiges Format zu konvertieren – das gilt für den Upload und Download gleichermaßen.
Ob es sich nun im strittigen Einzelfall bei einem von YouTube ab- bzw. überspielten Video um eine „klassische“ Raubkopie handelt, ist bislang nicht einwandfrei geklärt. Denn wenn etwa eine Plattenfirma ein Musikvideo eines Künstlers hochlädt, um diesen zu promoten, darf man sich dieses zwar ganz legal ansehen, ein Abspeichern wäre aber genaugenommen nicht erlaubt, wird aber für private Zwecke wohl kaum verfolgt werden. Anders sieht das beim neuesten Blockbuster aus, der gerade erst auf DVD erschienen ist und gleichzeitig bei YouTube auftaucht. Hier gilt für den Endnutzer, dass (laut deutschem Recht) „Kopien von offensichtlich rechtswidrigem“ Material strafbar sind. Man lässt hier also besser die Finger davon und kauft sich die DVD oder Blu-ray, denn nur so kommt Geld in die Kassen der Firmen, um neuen Produktionen finanzieren zu können.
Legal, illegal oder sch…egal?
In vielen Fällen ist YouTube also rechtlich gesehen eine Grauzone, denn genaugenommen findet ja bereits beim Abspielen über den Webbrowser ein Konvertieren und (durch das Zwischenspeichern auf der Festplatte) auch ein Download statt. Doch hier muss man sich bislang nicht fürchten, dass man verfolgt wird, denn Google gibt normalerweise keine Nutzerdaten weiter, weshalb das bloße Anschauen eines Films kaum zu verfolgen ist. Google selbst verbietet zwar offiziell den Download von YouTube-Inhalten, sperrt aber die unzähligen Programme und Tools, die das erlauben, nicht aus.
Auch das Verwenden eines urheberrechtlich geschützten Musiktitels (oder selbst das Trällern einer bekannten Melodie aus den Charts) im hochgeladenen Urlaubsvideo ist ja eigentlich nicht erlaubt und das Herunterladen dieses Clips könnte dann streng genommen einen Gesetzesverstoß darstellen. Fraglich ist aber, ob das in der Praxis kontrolliert und bestraft werden kann.
Rechtlich eindeutig sieht es jedoch beim Uploaden aussehen, wo – besonders bei einer gewerbsmäßigen Tätigkeit – sicherlich ein Straftatbestand vorhanden wäre und der entsprechende User mit Konsequenzen rechnen kann. Gerade die Vorratsdatenspeicherung dürfte in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle spielen.
YouTube wird also letztlich dazu übergehen müssen, mit den Verwertungsgesellschaften Verträge abzuschließen, um die gewünschten Inhalte anbieten zu können. Außerdem werden von Google im großen Stil Produktionen gekauft, die in naher Zukunft abrufbar sein sollen. Da hier ja mit Werbung Geld verdient wird, besteht kaum Gefahr, dass das Geschäftsmodell der Videoplattform nicht dauerhaft funktioniert.
Sie möchten legale Filme, Serien & Dokus auf YouTube sehen?
Eine rechtlich einwandfreie Möglichkeit, Videos anzusehen, ist der Kanal von Netzkino auf YouTube. Hier gibt es zwischenzeitlich hunderte Blockbuster aus allen Jahrzehnten ebenso wie interessante Info-Programme.
Unser Tipp: Weitere Informationen zum Thema „YouTube Videos herunterladen und konvertieren“ finden Sie in einem umfangreichen Artikel bei Winload.de, wo auch auf die rechtlichen Hintergründe eingegangen wird. Außerdem informiert Wikipedia im YouTube-Beitrag über das geltende Urheberrecht und den juristischen Streit mit der Verwertungsgesellschaft GEMA.
Bitte beachten Sie, dass dieser Beitrag keine Rechtsberatung darstellt, die konkrete Situation sich ändern kann und wir keinerlei Haftung für die daraus abgeleiteten Handlungen übernehmen. (Stand: Mai 2012 – pressemeldungen.at-Redaktion)